Sind Gartenmöbel versichert?

Sind Gartenmöbel versichert oder nicht? Ob Gartenmöbel gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert sind erfahren Sie hier. Wissenswerte Informationen zum Versicherungsschutz.der Gartmöbel. Bei Gartenmöbeln sollten Sie folgendes beachten.

Sind Ihre Versicherungen eigentlich auf dem neusten Stand? Oder haben Sie seit dem Versicherungsbeginn weitere Anschaffungen, wie zum Beispiel einen neuen, größeren und auch teureren Fernseher oder neue großartige und super bequeme Gartenmöbel getätigt? Haben Sie anschließend Ihre Versicherung über den Neukauf informiert? Nein? Seien Sie beruhigt, da sind Sie nicht allein, denn das tun die wenigsten. Dies liegt einfach daran, dass man schlichtweg einfach nicht daran denkt!

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Greift die Hausratsversicherung?

Obwohl der Garten bzw. die Terrasse theoretisch zum Haus und der Balkon zur Wohnung dazugehört, ist das was sich darauf befindet oft in einer Hausratsversicherung nicht mitversichert. Nur bei bestimmten Ereignissen ist es in der Hausratsversicherung mitgeschützt. Zu diesen bestimmten Ereignissen gehört zum Beispiel ein Einbruchdiebstahl.

Dadurch, dass Gartenmöbel aber meist dauerhaft auf dem Balkon, einer Terrasse vielleicht auch mal auf dem Rasen stehen, gehören sie rein versicherungsrechtlich aber nicht zum Hausrat. Paradoxerweise können aber die Garage oder auch ein Gartenhaus durchaus als Nebengebäude anerkannt werden und wären in einem Schadensfall mitversichert… genauso wie die Gegenstände, die dort gelagert werden.

Somit kann man grundsätzlich sagen, dass Gartenmöbel, die auf der Terrasse oder dem Balkon stehen, pauschal erstmal nicht mitversichert sind.  Leider denkt man da nicht immer daran und so ist der Schreck und auch der Ärger, wenn die Gartenmöbel von der Terrasse über Nacht plötzlich „verschwunden“ sind und die Versicherung den Schaden nicht regulieren möchte, umso größer. Erst wenn man diesen Punkt in die Hausratsversicherung mit aufgenommen hat, kann man seine Gartenmöbel ein Stück sorgenfreier genießen!

Gartenmöbel immer mitversichern lassen

Grundsätzlich sollte man aber seine Gartenmöbel immer mitversichern lassen. Nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sturmschäden.

Bedauerlicherweise tun sich die Versicherer aber noch immer schwer damit, die Gartenmöbel mit in die Hausratsversicherung mit aufzunehmen. Der Grund dafür ist, dass es für Diebe relativ leicht ist, Gartenmöbel zu entwenden. Oft müssen die Diebe dafür nur über eine kleine Einfriedung, in Form einer Hecke oder einen Gartenzaun steigen. Dabei schreckt ein normaler Zaun, zum Beispiel in Form eines Maschendrahtzauns, Diebe eher ab als eine Hecke oder ein Gebüsch. Aber Diebe beim Diebstahl zu erwischen oder das Eigentum irgendwie wiederzufinden ist dabei oft sehr gering. Daher ist es oft noch ratsam die Gartenmöbel neben dem Mitversichern noch zusätzlich anzuketten und so den Diebstahlsschutz so zu erhöhen.

Natürlich ist es darüber hinaus noch zu empfehlen, die Schutzmaßnahmen in die eigenen Hände zu nehmen, wenn man zum Beispiel weiß, dass ein Unwetter im Anmarsch ist. Bei Sturmschäden an Gartenmöbeln sollten Sie folgendes beachten: Gehen nach einem Unwetter Gartenmöbel zu Bruch, zum Beispiel als Folgeschaden von herabstürzenden Dachziegeln o.ä., kommt in der Regel die Hausratsversicherung dafür auf. Aber meist nur, wenn die Gartenmöbel während des Unwetters in einem Gebäude untergebracht waren und dieses Gebäude durch das Unwetter ebenfalls beschädigt wurde.

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