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Sind Gartenmöbel versichert?

Sie haben sich auch schon immer gefragt, ob Ihre teuren Gartenmöbel versichert sind, oder nicht? Ob Gartenmöbel gegen einfachen Diebstahl oder Beschädigung versichert sind und welche Versicherungen Sie eventuell benötigen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Sind Ihre Versicherungen auf dem neusten Stand? Oder haben Sie seit dem Versicherungsbeginn weitere Anschaffungen, wie zum Beispiel einen neuen, größeren und auch teureren Fernseher oder neue super bequeme Gartenmöbel getätigt und anschließend Ihre Versicherung nicht über den Neukauf informiert? Wenn dies der Fall ist, seien Sie beruhigt, da sind Sie nicht allein, denn das tun die wenigsten. Dies liegt einfach daran, dass schlichtweg niemand daran denkt!

gartenmoebel-versichert

Greift die Hausratsversicherung?

Obwohl der Garten bzw. die Terrasse theoretisch zum Haus und der Balkon zur Wohnung dazugehört, ist das, was sich darauf befindet, oft nicht in der Hausratsversicherung mitversichert. 

Auch wenn Gartenmöbel meist dauerhaft auf dem Balkon, der Terrasse, oder auch mal auf dem Rasen stehen, gehören sie rein versicherungsrechtlich trotzdem nicht zum Hausrat. Paradoxerweise können aber die Garage oder auch ein Gartenhaus durchaus als Nebengebäude anerkannt werden und wären in einem Schadensfall mitversichert – genauso wie die Gegenstände, die dort gelagert werden.

Somit kann man grundsätzlich sagen, dass Gartenmöbel,  die auf der Terrasse oder dem Balkon stehen, pauschal erstmal nicht mitversichert sind. Leider denken die meisten Besitzer von Gartenmöbeln nicht immer daran und so ist der Schreck und auch der Ärger umso größer, wenn die Gartenmöbel von der Terrasse über Nacht plötzlich verschwunden sind und die Versicherung den Schaden nicht regulieren möchte. Erst wenn dieser Punkt in die Hausratsversicherung mit aufgenommen wurde, ist es möglich, die Gartenmöbel bei schönem Wetter ein Stück sorgenfreier zu genießen! Es ist also wichtig darauf zu achten, dass eine sogenannte Außenversicherung abgeschlossen wird, oder der jeweilige Punkt in der bestehenden Versicherung hinzugefügt wird.

Gartenmöbel immer mitversichern lassen

Grundsätzlich sollten Sie aber Ihre Gartenmöbel immer mitversichern lassen. Und zwar nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sturm- und weitere Wetterschäden.

Einbruch und Diebstahl

Bedauerlicherweise tun sich die Versicherer aber noch immer schwer damit, die Gartenmöbel in die Hausratsversicherung mit aufzunehmen. Der Grund dafür ist, dass es für Diebe relativ leicht ist, Gartenmöbel zu entwenden. Oft müssen die Diebe dafür nur über eine kleine Einfriedung in Form einer Hecke oder einen Gartenzaun steigen.  Diebe beim Diebstahl zu erwischen oder das Eigentum irgendwie wiederzufinden, ist dabei oft sehr unwahrscheinlich. Daher ist es oft ratsam, die Gartenmöbel neben dem Mitversichern noch zusätzlich anzuketten und den Diebstahlschutz so zu erhöhen. Auf diese Weise besteht auch kein „einfacher“ Diebstahl (wenn der Dieb ungesicherte Gegenstände klaut). Eine weitere Möglichkeit, es Dieben schwerer zu machen, bei Ihnen einzubrechen, ist zum Beispiel ein Maschendrahtzaun. Dieser schreckt Diebe eher ab als eine Hecke oder ein Gebüsch.

Unwetter und andere Wetterereignisse

Natürlich ist es darüber hinaus noch zu empfehlen, die Schutzmaßnahmen in die eigenen Hände zu nehmen – besonders wenn es um das Wetter geht. Wissen Sie bspw, dass ein Unwetter im Anmarsch ist, können Sie Ihre Gartenmöbel sicher lagern.

Bei Sturmschäden an Gartenmöbeln sollten Sie folgendes beachten: Gehen nach einem Unwetter Gartenmöbel zu Bruch, zum Beispiel als Folgeschaden von herabstürzenden Dachziegeln o. ä., kommt in der Regel die Hausratsversicherung dafür auf. Aber meist nur, wenn die Gartenmöbel während des Unwetters in einem Gebäude untergebracht waren und dieses Gebäude durch das Unwetter ebenfalls beschädigt wurde.

Tritt nach einem heißen Sommertag ein starker Sturm auf und sie schaffen es nicht rechtzeitig, alles sicher zu lagern, bieten auch hier einige Versicherungen einen Schutz der Gartenmöbel an. Bei einem Schaden durch Sturm oder Hagel z. B. könnten beschädigte Gartenmöbel versichert sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung und schließen Sie diesen zusätzlichen Baustein ebenfalls mit ab.

Weitere Geräte mitversichern

Neben Gartenmöbeln stehen ebenfalls viele andere Geräte oder Freizeittools in Ihrem Garten? Achten Sie auch in diesem Fall auf die richtige Versicherung und garantieren Sie einen finanziellen Schutz! Der teure Gasgrill, die schöne Hüpfburg für die Kleinen, der Mähroboter oder der Aufstellpool der Kinder – versichern Sie diese Gegenstände unbedingt. Solche Sachgegenstände werden in einigen Versicherungen bis zu 100 % erstattet. Auch Ihre alten Gartenmöbel werden dann komplett übernommen und meistens wird der Neupreis ausgezahlt.

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