Das Grillen ist oft auch ein Streitthema zwischen den Nachbarn und kann dann auch mal schnell vor Gericht enden. Aber gibt es gesetzlichen Regelungen und wann kann ein Bußgeld kommen?
Natürlich hat nicht jeder einen Garten, um zu grillen, daher müssen viele auf den eigenen Balkon ausweichen. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass es dort kein Recht aufs Grillen gibt. Auch wenn nichts gegen das Grillen auf dem Balkon spricht, es gibt dennoch Ausnahmen. Diese Ausnahmen, zum Beispiel ein Verbot gegen das Grillen auf Terrassen und Balkonen von Mietwohnungen, sind häufig im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu finden. Auch kann das Grillen verboten sein, wenn Rauch oder dichter Qualm in andere Nachbarwohnungen ziehen und die Nachbarn sich davon gestört fühlen könnten. Um diesen Ärger aus dem Weg zu gehen könnte hier statt einem Holzkohlegrill auf einen Gasgrill oder Elektrogrill umgestiegen werden. Hält sich der Mieter nicht daran, kann der Vermieter neben Abmahnungen auch die Kündigung aussprechen, dies hat zum Beispiel das Landgericht Essen geurteilt (Az.: 10 S 438/01).
Aber nur weil man einen eigenen Garten sein Eigen nennen darf, bedeutet das nicht gleich eine automatische Erlaubnis für tägliches Grillen bis tief in die Nacht. Natürlich kann man in seinem eigenen Garten selbst entscheiden, ob lieber der Holzkohlegrill, Gasgrill oder Elektrogrill aufgestellt wird. Allerdings hängt dies auch von den Wohnverhältnissen ab. Das Bayerische ObLG hat 1999 folgendes Urteil verhängt: Ein Beklagter war Hauseigentümer einer Wohnanlage und wohnte dort im Erdgeschoss. Das Grillen mit Holzkohle gefiel zwar ihm und seiner Familie, allerdings nicht seinen Mietern. Das Gericht urteilte wie folgt: Grillen nur am äußersten Rand des Gartens, 25 Meter vom Haus entfernt, damit der Rauch nicht bei seinen Mietern in die Wohnung zieht. Außerdem beschränkte das Gericht das Grillen zudem auf nur fünfmal im Jahr… (AZ: 2 Z BR 6/99).
Das Münchener Landesgericht hat 2003 zum Beispiel folgendes Urteil gefällt: Ein generelles Grillverbot ist genauso unzulässig wie eine generelle Grillerlaubnis. Der Nachbar muss grundsätzlich gelegentliches Grillen in der Sommerzeit dulden. Entstehen aber wesentlich Beeinträchtigungen, kommt sogar ein Grillverbot in Betracht (Az.: I 15 S 22735/03).
Wenn Sie sich an folgende Tipps beim Grillen halten, kann eigentlich nichts passieren:
Achten Sie auf die Rauchentwicklung
Auch wenn der Grillgeruch nicht jedem gefällt, der Geruch ist für ein Grillverbot nicht entscheidend. Denn Grillen kann auch gegen Umweltgesetze verstoßen, dies passiert bei einer zu starken Rauch- und Rußentwicklung. Dann kommen häufig das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) oder das Immisionsschutzgesetz der einzelnen Länder (LlmschG) zum Tragen.
Achten Sie auf die Ruhezeiten
Genauso wie Sie bei anderen Feiern im eigenen Garten und im Haus die Nachtruhe beachten müssen, muss auch beim Grillen bzw. einer Grillparty auf die Ruhezeiten geachtet werden. Sonst kann es schnell passieren, dass die Nachbarn doch zum Hörer greifen und die Polizei steht kurze Zeit später vor der Tür. Ein Bußgeld bei Lärmbelästigung während der Ruhezeiten kann bis zu 5000 € kosten.
Achten Sie darauf nicht zu oft zu grillen
Grillen bringt Spaß, keine Frage. Aber es gibt auch Gründe, warum Sie nicht zu oft grillen sollten. Zum Beispiel haben schon viele Gerichtsurteile das Grillen auf eine bestimmte Anzahl von Grillabenden im Jahr begrenzt. Das eine Urteil sprach von sechsmal im Jahr (AG Bonn), ein anderes von zweimal im Monat (LG Aachen), das LG Stuttgart stellt drei Grillabende oder sechs Stunden im Jahr gar in Aussicht.
Und schließlich sollten Sie auch Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen, das wünscht man sich natürlich auch selbst von seinen Nachbarn. Und zu guter Letzt kommt auch der gesundheitliche Aspekt noch hinzu, denn bei der falschen Anwendung kann Grillen gesundheitsschädlich sein.
Und wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, kündigen Sie Ihren Nachbarn das Grillen mindestens 48 Stunden vorher an oder laden Sie ihn am besten gleich mit ein, so kann er sich nicht beschweren!
Wann Bußgelder beim Grillen drohen
Letztendlich sei erwähnt, dass nur in NRW und Brandenburg gesetzliche Regelungen existieren, das bedeutet diese beiden Länder regeln zum Beispiel das Grillen in der Grillsaison. In den anderen Bundesländern gibt es keine gesetzlichen Regelungen, hier wird meist von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. Nur für das Grillen im Wald haben alle 16 Bundesländer jeweils eigene Gesetze und je nach Bundesland beläuft sich das Bußgeld hierfür von 2500 € (HH) bis hin zu 100.000 € (BRB). In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen liegt das Bußgeld für Waldgefährdung durch Feuer lediglich zwischen 55-155€ (BW) bzw. bei 500€ (NRW).